Blaue Karte EU

In Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie, die darauf abzielt, einen gemeinsamen Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte auf EU-Ebene einzuführen, diesen attraktiv auszugestalten und so die Migration von Hochqualifizierten zu erleichtern und zu fördern, wurde mit der Blauen Karte EU ein neuer Aufenthaltstitel für Ausländer mit akademischem oder diesem gleichwertigen Qualifikationsniveau und einem bestimmten Mindestgehalt in das Aufenthaltsgesetz aufgenommen. Mit der Blauen Karte EU können Drittstaatsangehörige, die einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen, einen Aufenthaltstitel zum Zweck einer ihrer Qualifikation angemessenen Beschäftigung erhalten.

Bei der Blauen Karte EU handelt es sich um eine bei erstmaliger Erteilung auf höchstens vier Jahre befristete Aufenthaltserlaubnis. Voraussetzungen für die Erteilung sind:

deutscher oder anerkannter ausländischer oder vergleichbarer ausländischer Hochschulabschluss,
Vorlage eines Arbeitsvertrages oder eines verbindlichen Arbeitsplatzangebotes, grundsätzlich Nachweis eines jährlichen Mindestbruttogehalts von 50.800 Euro,

Ausnahme: Bei Erteilung einer Blauen Karte EU an Naturwissenschaftler, Mathematiker und Ingenieure sowie an Ärzte und IT-Fachkräfte wird eine niedrigere Gehaltsgrenze von 39.624 Euro zu Grunde gelegt.
Befristung auf höchstens vier Jahre bei erstmaliger Erteilung

Ausnahme: Bei kürzerem als vierjährigem Arbeitsvertrag wird die Erteilung des Aufenthaltstitels auf die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate befristet.

Dem Inhaber einer Blaue Karte EU ist eine unbefristete Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er

seine Beschäftigung als Hochqualifizierter über 33 Monate ausgeübt hat, in diesem Zeitraum Pflichtbeiträge oder andere Belege für Aufwendungen auf einen Anspruch auf Versicherungsleistungen, die denen aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind, nachweisen kann und die übrigen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis allgemein notwendigen Voraussetzungen vorliegen.

Soweit der Inhaber der Blauen Karte EU über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt (Niveau B1), wird die Niederlassungserlaubnis bereits nach 21 Monaten erteilt.

Neue Bemessungsgrenzen für die Blaue Karte EU / Blue Card 2017

Die Bemessungsgrenzen (Mindestgehalt) für die Blaue Karte EU / Blue Card werden jedes Jahr neu festgelegt.

Die Zahlen für 2017 im Überblick

Allgemeine Bemessungsgrenze für alle ausländischen Hochschulabsolventen:
50.800 € (2016: 49.600 €)

Hochschulabsolventen in Mangelberufen
(Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte):
39.624 € (2016: 38.688 €)

Stand: 25.08.17