Asylrecht

Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium des Innern für das Asylrecht federführend zuständig.

Nach den gesetzlichen Vorschriften entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über den Antrag eines Asylbewerbers. Gegen Entscheidungen des Bundesamts ist die Klage vor den Verwaltungsgerichten zulässig. Die Entscheidung über den Vollzug einer eventuellen Abschiebung obliegt der jeweils zuständigen Landesbehörde. Sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch die Landesregierungen und die Verwaltungsgerichte erhalten vom Auswärtigen Amt im Wege der Amtshilfe die verfügbaren Informationen über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage in Herkunftsländern von Asylbewerbern. In Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren wegen Asylrechts bzw. Abschiebungsschutz erteilt das Auswärtige Amt Auskünfte nur im Rahmen der Amtshilfe an Behörden und Gerichte.

Stand 06.04.2011