Rückkehrer

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

 

Rückkehrer, Personenkreis und Voraussetzungen

 

Alle Rückkehrer, Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber, Flüchtlinge und Weiterwanderer müssen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens im Besitz einer Duldung oder Grenzübertrittbescheinigung für Deutschland sowie gültiger Reisedokument sein. Für die Rückkehr ist ein EU-Laissez-Passer (Passersatzpapier bei Flug) sowie eine Rückkehrvignette (bei Landausreisen) erforderlich. Für die Rückkehr nach Serbien und Montenegro wird ein gültiger nationaler Pass (bei Flug) sowie eine Rückkehrvignette (bei Landausreisen) benötigt.

Die Antragsteller müssen durch Unterschrift bestätigen, dass sie freiwillig zurückkehren wollen. Asylbewerber müssen auf die Weiterführung des Asylverfahrens und auf eingelegte Rechtsmittel verzichten.

Anhaltspunkte für eine dauerhafte Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland dürfen nicht vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 

Rückkehrförderung: Geld als Motivationshilfe

 

Ausländische Staatsangehörige, die Deutschland verlassen wollen, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung vom Staat. Förderprogramme sollen die Bereitschaft zur freiwilligen Rückkehr in die Herkunftsländer erhöhen. Doch immer weniger Menschen entscheiden sich für solche Angebote.

 

Seit 25 Jahren fördert die Bundesrepublik die freiwillige Rückkehr von Ausländern in ihre Heimat. Mehr als 160.000 Menschen profitierten dabei in den Jahren 1999 bis Ende 2005 vom gemeinsamen REAG (Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany) und GARP (Government Assisted Repatriation Programme) -Programm von Bund und Ländern. Die Zahl der freiwilligen Rückkehrer geht jedoch zurück. Mangelnde finanzielle Anreize und eine unsichere Zukunft lassen viele Migranten vor einer Rückkehr in ihr Heimatland zurückschrecken.

 

Kostenteilung zwischen Bund und Ländern

 

Das Rückkehrförderungsprogramm REAG besteht bereits seit 1979, das GARP-Programm seit 1989. 2002 wurden die beiden Programme zusammengelegt. Diese staatlich geförderten Programme unterstützen Asylbewerber -unabhängig davon, in welchem Stadium sich das Verfahren befindet, Flüchtlinge, sogenannte “Illegale” und Opfer von Menschenhandel, die freiwillig auf Dauer in ihre Heimat zurückkehren oder in ein Drittland weiterwandern wollen, aber nicht über die finanziellen Mittel verfügen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist für die Auszahlung der nach den Programmen REAG/GARP bewilligten Mittel verantwortlich. Der Bund und die Bundesländer, in denen sich die jeweiligen Rückkehrer aufhalten, finanzieren die Programme jeweils zur Hälfte. Eine zentrale Bedeutung bei der praktischen Durchführung des Programms kommt der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zu, mit der eine enge Zusammenarbeit zur Unterstützung freiwilliger individueller Ausreisen besteht.

 

Trotz der seit Januar 2006 eingeführten Erweiterung der anspruchsberechtigten Personengruppen nehmen immer weniger Migranten die Rückkehrförderung in Anspruch. Während in den Jahren 1999 und 2000 noch 115.000 freiwillige Rückkehrer an den Programmen teilnahmen, sanken die Zahlen zuletzt rapide. 2006 werden voraussichtlich zwischen 7000 und 7500 Menschen an dem REAG/GARP Programm teilnehmen. Volker Schürmann, zuständig für das Referat Rückführung und Rückkehrförderung des Bundesministeriums des Innern, beziffert jedoch die Anzahl an Ausreisepflichtigen auf 300.000 Personen und beruft sich auf das Ausländerzentralregister (AZR).

 

Kritik an Höhe der Förderung

 

Pro Asyl kritisiert an den Rückkehrförderungsprogrammen insbesondere, dass die freiwilligen Rückkehrer zu wenig Fördermittel erhielten. Im Rahmen des REAG werden die Beförderungskosten übernommen, eine Benzinkostenpauschale in Höhe von 205 Euro pro PKW gezahlt und Reisebeihilfen in Höhe von 100 Euro für die Erwachsenen und 50 Euro für Kinder gewährt. Zudem erhalten sie GARP-Starthilfen zwischen 200 Euro und 500 Euro, je nachdem, in welches Land sie zurückkehren.

 

Laut Pro Asyl eindeutig zu wenig für eine neue Existenzgründung. Auch Bernd Hemingway, Leiter der IOM Repräsentanz in Deutschland, äußert sich kritisch zu den Staffelbeträgen: “Derjenige, der aus dem Kosovo kommt, bereits einige Jahre hier lebt und seinen Hausstand per PKW mitnehmen möchte, kommt mit 205 Euro Benzinkostenpauschale bei den heutigen Benzinpreisen nicht weit.” Ähnliche Gründe führen auch die eingerichteten Rückkehrberatungen an. Zwar würde die Hilfe größtenteils als durchaus positiv bewertet werden, jedoch gäbe es auch Zweifel an der ausreichenden finanziellen Leistung, so die Zentrale Rückkehrberatung für Flüchtlinge in Nordbayern.

 

Bundestag hat Mittel gekürzt

 

Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind die rückläufigen Zahlen auf die sinkende Anzahl von freiwilligen Rückkehrern aus dem Kosovo und die anhaltende Bleiberechtsdiskussion in Deutschland zurückzuführen. Auch sei generell die Anzahl der Asylbewerber gesunken, so das Bundesamt weiter. Ausreisepflichtige würden zudem versuchen, ihren Aufenthalt in Deutschland so lange wie möglich auszudehnen. Aber auch hier ist man sich bewusst, dass die Höhe der gezahlten Gelder wenig zur Steigerung der freiwilligen Rückkehrer beiträgt. Im Vereinigten Königreich stieg beispielsweise durch die vorübergehende Auszahlung von höheren Starthilfen die Zahl der freiwilligen Ausreisen deutlich an.

 

Doch dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind die Hände gebunden. 2005 überstiegen die Ausgaben bereits das Budget um 1,6 Millionen. Im Jahr 2006 stehen dem Bundesamt 5,2 Millionen Euro zur Verfügung. Davon gehen allein 2,2 Millionen Euro an die IOM und lediglich drei Millionen Euro an das REAG und GARP Programm. Im Juni 2006 beschloss der Bundestag, die Haushaltsmittel des Bundes für die freiwillige Rückkehr um 40 Prozent zu kürzen. Auch die 2004 und 2005 gestarteten Informationskampagnen, um den Bekanntheitsgrad der Rückkehrförderungs-programme zu steigern, fielen dem gekürzten Budget zum Opfer.

 

Im Bundesministerium des Innern (BMI) zeigt man sich zwar betrübt wegen der Kürzungen, ist sich aber zugleich sicher, die bisherigen Leistungen aufrechterhalten zu können. Die Programme der Rückkehrförderung hätten sich schließlich über die Jahre bewährt. Auch wenn viele Betroffene die freiwillige Rückkehr eher als unfreiwillig empfinden und damit einer drohenden Abschiebung zuvorkommen, bietet es zumindest denjenigen Migranten eine Chance, die aus Heimweh oder besseren beruflichen Perspektiven in ihr Herkunftsland zurückreisen wollen und es aus finanziellen Gründen nicht können.

 

Quelle: politikerscreen, 09.11.2006