Einreise & Aufenthalt

Frage: Ich möchte einen Ausländer nach Deutschland einladen. Welche Unterlagen werden benötigt? Welche Formulare muss ich ausfüllen?

 

Das Visum muss grundsätzlich durch den Reisenden selbst bei der für seinen Wohnort (entscheidend ist der gewöhnliche Aufenthalt) zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.

 

Der Antragsteller muss u. a. nachweisen, dass sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland finanziell abgesichert ist. Kann er Reise und Aufenthalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren, kann sich der Gastgeber verpflichten, für alle aus dem Aufenthalt des Gastes in Deutschland entstehenden Kosten einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlungen und Rückführung in das Heimatland aufzukommen. Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers.

 

Darüber hinaus muss der Antragsteller grundsätzlich eine schengenweit gültige Reisekrankenversicherung (mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000,- Euro) nachweisen. Diese Versicherung kann ggfs. auch vom Einlader für den ausländischen Gast abgeschlossen werden.

 

Die Auslandsvertretungen müssen zudem insbesondere zur “Rückkehrbereitschaft” und “Rückkehrmöglichkeit” des Reisenden eine positive Prognose abgeben. Auch hierzu ist der Nachweis ggfs. durch geeignete Dokumente zu erbringen.

Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visabeantragung kann der Antragsteller in vielen Fällen bequem und einfach auf der Internet-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erfahren.

 

Das Visumantragsformular erhalten Reisende bei Antragstellung kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung. Formulare in den Sprachfassungen “deutsch, deutsch-englisch, deutsch-französisch, deutsch-spanisch und deutsch-russisch” können auch hier heruntergeladen werden.